Und hier das "kleingedruckte": die Buchungsbedingungen

Ein  wenig "rechtliches" muss sein. Bitte sehen Sie daher diese Buchungsbedingungen als Basis eines schönen Urlaubs. Mit Ihrer Buchung akzeptieren Sie diese ohne weitere schriftliche Zustimmung.

Die folgenden Buchungsbedingungen sind die Basis der Vermietung sämtlicher Objekte und bindend für den Mieter und den jeweiligen Hauseigentümer als Vertragspartner (im folgenden "Vermieter" genannt.) 

I. Durch die Anmietung des Objektes erhält der Mieter das temporäre Recht, das Mietobjekt einschließlich sämtlichen Mobiliars und den im Objekt befindlichen Gebrauchsgegenständen zu nutzen. Der Mieter ist verpflichtet, das gesamte Objekt und dessen Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Während der Mietzeit durch das Verschulden des Mieters entstandene Schäden am Mietobjekt oder Mobiliar sind sofort anzuzeigen und durch den Mieter zu ersetzen. Die Haftung des Mieters ist nicht auf die Höhe der Kaution begrenzt.

II. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche Einrichtungen des Mietobjektes wie bsw. Swimmingpool, etwaige Spielplätze, Küche, Bad und die gesamte Einrichtung von Haus und Garten des Objektes ausschliesslich auf eigenes Risiko und Gefahr genutzt werden. Kinder sind auf sämtliche Gefahren im gesamten Bereich des Mietobjektes hinzuweisen und seitens der Erziehungsberechtigten gezielt zu überwachen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemässe Benutzung der Einrichtung und des Hauses entstanden sind.

III. Bei nicht vorhersehbaren Schäden und Störungen (bsw. elektrischen Problemen, Wasserschäden usw.) ist der Mieter verpflichtet den jeweiligen Ansprechpartner vor Ort sofort zu informieren, eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten und bei der Schadensbeseitigung mitzuwirken. Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser, Gas- und/oder Stromversorgung wird ausgeschlossen, ebenso für gelegentliche Störungen durch Natur- oder örtliche Gegebenheiten.

 

III/1. Eventuelle Mängel an der Mietsache müssen bei Bekanntwerden durch den Mieter dem jeweiligen Ansprechpartner vor Ort unverzüglich (spätestens in 24 Stunden) angezeigt werden, damit Abhilfe oder Nachbesserung angeboten werden kann. Daher kann eine nachträgliche Reklamation nicht anerkannt werden.

 

III/2. Die Beschreibung der einzelnen Häuser dient zu deren Individualisierung. Bestimmte Eigenschaften werden damit nicht zugesichert. Da es sich um individuelle und teilweise historische Gebäude handelt, sind architektonische Abweichungen von den heutigen Normen möglich (geringe Decken- und Türhöhen, kleinere Fenster, steile Treppen ohne Geländer, fehlende Sicherungen im Außenbereich u.a.). Desweiteren sind durch die ländliche Lage der Feriendomizile Beeinträchtigungen durch z. B. Insekten, Reptilien oder Schlangen oder auch durch Lärm aus landwirtschaftlichen Tätigkeiten oder der Nachbarschaft möglich. Aufgrund der bergigen Lage sind die Häuser unter Umständen nur schwer fußläufig oder per PKW zu erreichen.

IV. Nebenkosten für Strom, Wasser, Gas sind, normalem Gebrauch vorausgesetzt (Durchschnitt +10%) im Preis enthalten. Eventuell anfallende Heizkosten werden generell separat und nach Ende der Mietdauer abgerechnet. 

V. Der Vermieter kann vom Mietvertrag zurücktreten, a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Mieter sich vertragswidrig verhält oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn höhere Gewalt die Vermietung des Objektes erheblich erschwert oder beeinträchtigt.

V/1. Bei Rücktritt im Falle von a) verfällt der Mietpreis, bei Rücktritt im Falle von b) vor Reisebeginn, so wird der eingezahlte Beitrag unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. b) nach Reisebeginn, dann erhalten Sie den Mietpreis anteilig zurück, weitergehende Ansprüche werden auch hier ausdrücklich ausgeschlossen.

VI. Wird eine Leistung, obwohl vertraglich zugesichert, nicht erbracht, so kann der Mieter Abhilfe verlangen. In diesem Fall kann der Vermieter durch eine gleichwertige Leistung Ersatz und Abhilfe schaffen. Die Abhilfe kann verweigert werden, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. 

VII. Die Buchung ist erst nach Eingang der Anzahlung auf dem Konto des jeweiligen Vermieters rechtlich bindend, der Mietpreis ist auch bei Nichterscheinen des Mieters in voller Höhe fällig. 

VIII. Das gemietete Objekt kann ausschliesslich nach vollständiger Bezahlung des Mietpreises bezogen werden. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass eine andere Belegung als die mit der vertraglich vereinbarten Anzahl von Personen unrechtmässig ist und zur Kündigung des Vertrags führen kann. Der früheste Bezugstermin ist 16:00 Uhr am Anreisetag. Die Abreise am Abreisetag hat bis 10:00 Uhr zu erfolgen. Ausnahmen davon bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

IX. Haustiere aller Art dürfen auschliesslich nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung mitgeführt werden.

X. Änderungen im Vertrag bedürfen der Schriftform. Die Anschrift Ihres Feriendomizils erhalten Sie zusammen mit der Buchungsbestätigung.

XI. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt am Abreisetag zu reinigen. Zur Reinigung gehören in diesem Sinne die Reinigung der Küchenzeile und der Kochinsel, Spülen, Trocknen und Einräumen von Geschirr und Besteck, die Entsorgung sämtlicher Lebensmittelreste und Abfälle. Im Falle, dass die Reinigung durch den Mieter nicht oder nicht ordnungsgemäss erfolgt, behält sich der Vermieter das Recht vor, die durch zusätliche Reinigung entstandenen Kosten in voller Höhe dem Mieter in Rechnung zu stellen.

XII.  Jürgen Henning präsentiert die Objekte auf dieser Website im Namen der jeweiligen Eigentümer, ist aber nicht Veranstalter im Sinne §651a I BGB. Der Abschluss von Mietverträgen für sämtliche Häuser, Apartments und anders geartete Ferienobjekte erfolgt außschließlich mit dem jeweiligen Vermieter. Der Mietvertrag kommt durch die Buchungsbestätigung zustande, die entweder durch den Vermieter oder in dessem Auftrag durch  Jürgen Henning versand wird. Andere Leistungen schuldet  Jürgen Henning nicht.

Gerichtsstand für beide Parteien ist der jeweilige Wohnsitz des Vermieters.


Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Buchungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten 
Buchungsbedingungen zur Folge.